Wibke Türk, geboren im Jahre 1975, wurde im Juli 2007 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Seit 2010 ist sie in Norderstedt als Rechtsanwältin niedergelassen und bildet seit Frühjahr 2024 eine Bürogemeinschaft mit der Sozietät Horne, Krüger, Tietje-Schulz, Heidorn.
Seit dem 06.12.2023 darf Frau Rechtsanwältin Türk die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht führen. Im August 2024 hat sie zudem die notarielle Fachprüfung bestanden und befindet sich im Bewerbungsstadium für eine Notarstelle in Norderstedt.
Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Familienrecht. Im Bereich des Familienrechts berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Türk ihre Mandanten in sämtlichen Belangen, insbesondere Ehescheidungen, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Kindschaftssachen wie Umgang, Sorgerecht und Kindesunterhalt. Sie berät zudem zu Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Frau Rechtsanwältin Türk vertritt ihre Mandanten bundesweit gerichtlich und außergerichtlich.
Darüber hinaus berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Türk die Mandanten im Verkehrs- sowie im Arbeitsrecht.